Die Websites von Falck bieten Informationen zu den Dienstleistungen von Falck und zur Interaktion mit einzelnen Nutzern und Kunden.
Falck wird die in WCAG 2.2 festgelegten Anforderungen für die laufenden Bemühungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit übernehmen.
Falck hat eine Analyse der bestehenden Websites und Dienste von Falck, die dem European Accessibility Act (EAA) unterliegen, durchgeführt und den Ausgangsstatus sowie potenzielle Lücken identifiziert, um den Grad der Einhaltung der im Rahmen des EAA festgelegten Anforderungen zu überwachen. Die Analyse wurde von Funka AB durchgeführt, einem erfahrenen unabhängigen Dritten, der sich auf den Bereich der Barrierefreiheit spezialisiert hat.
Unsere bestehenden Websites sind derzeit teilweise konform. Falck arbeitet kontinuierlich daran, die identifizierten Lücken zu schließen, um die Anforderungen des EAA so schnell wie möglich und in jedem Fall vor Ablauf der Frist am 28. Juni 2030 zu erfüllen.